Durch Kooperationen mit Partnerbetrieben der Wirtschaft und der Organisation von Veranstaltungen verschiedenster Arten wird der fachpraktische Unterricht so praxisbezogen wie möglich gestaltet.
Im fachpraktischen Unterricht gelten bestimmte Hygienebestimmungen.
Das Fehlen im fachpraktischen Unterricht ist gesetzlich geregelt. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler in mehr als das Achtfache der wöchentlichen Stundenzahl im Schuljahr versäumt, so sind die Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuholen und durch eine Prüfung nachzuweisen.